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(Kinderausweise gibt es seit dem 01.01.2006 nicht mehr)
Antrag: Der Kinderreisepassantrag ist im Passamt (Zimmer 1 und 3) erhältlich.
Der Antrag ist grundsätzlich von beiden Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.
Die Anwesenheit des Kindes ist unabhängig vom Alter in jedem Fall erforderlich.
Unterlagen: Zur Antragstellung sind – sofern der bisherige Kinderausweis / Kinderreisepass nicht von der Stadt Wahlstedt ausgestellt war - in der Regel eine Geburtsurkunde und der bisherige Ausweis sowie ein Foto (biometrisch) mitzubringen.
Falls das Sorgerecht auf einen Elternteil bzw. Vormund übertragen wurde, ist ein entsprechender Nachweis (Scheidungsurteil, Sorgerechtsbeschluss, Betreuerausweis oder eine "Negativ-Bestätigung" des für den Geburtsort zuständigen Jugendamtes) vorzulegen.
Gebühren: Die Gebühr für die Ausstellung des Kinderreisepasses beträgt 13 €.
Die Verlängerung kostet 6 €.
Gültigkeit: Kinderreisepässe werden nur noch mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Jahren, längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, ausgestellt.
Wohnortänderungen: Änderungen des Wohnortes während der Gültigkeitsdauer werden vom Passamt in den Kinderreisepass eingetragen.
Namensänderungen: Namensänderungen (z. B. durch Namenserteilung) während der Gültigkeitsdauer führen zur Ungültigkeit des Kinderreisepasses. Der Kinderreisepass ist unverzüglich zu berichtigen.
Wartezeit: Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 10-15 Minuten.
Hinweise: Wir weisen darauf hin, dass der Kinderreisepass nicht in allen Staaten der Welt anerkannt wird. Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt beim Reisebüro oder unter http://www.auswaertiges-amt.de/, ob das Reiseland den Kinderreisepass akzeptiert. Kinderausweise, die bis zum 31.12.2005 ausgestellt wurden, verlieren ihre Gültigkeit nicht. Eine Verlängerung der Kinderausweise ist seit dem 01.01.2006 nicht mehr zulässig. Das nachträgliche Einfügen eines Lichtbildes ist seit dem 31.12.2005 ebenfalls nicht mehr möglich, auch dann nicht, wenn der Kinderausweis noch gültig ist.
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