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Antrag: Der Personalausweisantrag wird vom Passamt (Zimmer 1 und 3) ausgefüllt. Das persönliche Erscheinen des Antragstellers ist zur Überprüfung der Identität sowie der Unterschriftsleistung zwingend notwendig.
Unterlagen: Zur Antragstellung sind – sofern der bisherige Personalausweis / Reisepass nicht von der Stadt Wahlstedt ausgestellt war - in der Regel eine Geburtsurkunde, bei verheirateten Personen eine Familienbuchabschrift (Stammbuch/Heiratsurkunde), und der bisherige Personalausweis / Reisepass mitzubringen. Es ist ein biometrisches Lichtbild (Maße 35 x 45mm) erforderlich. Dieses muss aktuell aufgenommen und in Farbe sein.
Gebühren: Der Personalausweis kostet ab dem 24. Lebensjahr 28,80 €, für Jüngere 22,80 €.
Gültigkeit: Der Personalausweis wird ab dem 24. Lebensjahr mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt. Wird der Antrag vor Vollendung des 24. Lebensjahres gestellt, beträgt die Gültigkeit 6 Jahre. Eine Verlängerung des Personalausweises ist nicht möglich!
Wohnortänderung: Änderungen des Wohnortes während der Gültigkeitsdauer werden vom Einwohnermeldeamt in den Personalausweis eingetragen.
Namensänderungen: Namensänderungen (z. B. durch Eheschließung) während der Gültigkeitsdauer führen zur Ungültigkeit des Ausweises. Der Ausweis ist unverzüglich neu zu beantragen. Eine Berichtigung ist nicht möglich.
Wartezeit: Der Personalausweis wird in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitungszeit dort beträgt 2 - 3 Wochen.
Vorläufiger Personalausweis: In Notfällen kann kurzfristig bis zur Ausstellung des „endgültigen“ Personalausweises ein vorläufiges Dokument ausgestellt werden.
Der vorläufige Ausweis kann nur in Verbindung mit dem "richtigen" Ausweis beantragt werden. Hierfür werden insgesamt 2 aktuelle Lichtbilder benötigt.
Die Gebühr beträgt für den vorläufigen Personalausweis 10,00 € und beschränkt sich auf die Gültigkeit von 3 Monaten. Vorläufige Ausweise werden oftmals in einigen Ländern nicht anerkannt!!
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