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Antrag: Der Reisepassantrag wird vom Passamt (Zimmer 1 und 3) ausgefüllt. Das persönliche Erscheinen des Antragstellers ist zur Überprüfung der Identität, der Unterschriftsleistung und der Abnahme der Fingerabdrücke zwingend notwendig.
Unterlagen: Zur Antragstellung sind – sofern der bisherige Personalausweis / Reisepass nicht von der Stadt Wahlstedt ausgestellt war - in der Regel eine Geburtsurkunde, bei verheirateten Personen eine Familienbuchabschrift (Stammbuch/Heiratsurkunde), und der bisherige Personalausweis / Reisepass mitzubringen.
Es ist ein biometrisches Lichtbild (Maße 35 x 45 mm) erforderlich. Dieses muss aktuell aufgenommen und in Farbe sein.
Die Foto-Mustertafel ist auf der Internetseite der Bundesdruckerei unter www.bundesdruckerei.de abrufbar. Auch im Rathaus, Zimmer 1 und 3, können Sie die Foto-Mustertafel einsehen.
Bilder, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, müssen wir leider zurückweisen.
Gebühren: Der Reisepass kostet ab dem 24. Lebensjahr 59 € , 37,50 € kostet er für die Jüngeren.
Gültigkeit: Der Reisepass wird ab dem 24. Lebensjahr mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt. Wird der Antrag vor Vollendung des 24. Lebensjahres gestellt, beträgt die Gültigkeit 6 Jahre. Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich!
Wohnortänderung: Änderungen des Wohnortes während der Gültigkeitsdauer werden vom Einwohnermeldeamt in den Pass eingetragen.
Namensänderungen: Namensänderungen (z. B. durch Eheschließung) während der Gültigkeitsdauer führen zur Ungültigkeit des Passes. Der Pass ist unverzüglich neu zu beantragen. Eine Berichtigung ist nicht möglich.
Wartezeit: Der Reisepass wird in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitungszeit dort beträgt 3 – 5 Wochen beim Reisepass.
Express Reisepass: In besonderen Fällen kann ein Reisepass innerhalb von 3 Werktagen ausgestellt werden. Dieser Express Reisepass kostet 69,50 € unter dem 24. Lebensjahr, ab dem 24. Lebensjahr 91 € und hat die gleichen Gültigkeitsdauern wie oben angegeben.
Vorläufiger Reisepass: In Notfällen kann ein vorläufiger Reisepass beantragt werden. Der vorläufige Pass kann nur in Verbindung mit dem "richtigen" Pass beantragt werden. Der vorläufige Reisepass kostet 26 € und hat eine Gültigkeitsdauer von 1 Jahr. Es ist jeweils ein zusätzliches Lichtbild erforderlich. Vorläufige Pässe werden oftmals in einigen Ländern nicht anerkannt!!
Änderungen ab dem 01.11.2007:
- Es ist nicht mehr möglich, Kinder in den e-Pass eintragen zu lassen.
- Bei der Antragstellung werden Fingerabdrücke erfasst.
- Im ePass werden sogenannte biometrische Daten in einem Chip gespeichert: das digitale Passfoto, die Unterschrift und die Fingerabdrücke.
- Die Fingerabdrücke werden nach Aushändigung des Passes an den Passbewerber automatisch aus der Datenbank der ausstellenden Behörde wieder gelöscht.
- Die momentan gültigen Pässe und Ausweise behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
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