Startseite
  Wahlen 2012
  Veranstaltungen
  Öffnungszeiten
  Ansprechpartner
  Was erledige ich wo?
  Einwohnermeldeamt
  Formulare
  Behördl. Einrichtungen
  Rufnummern/Banken
  Ver- und Entsorgung
  Soziale Einrichtungen
  Gesundheit
  www.berufe-sh.de
  Ausbildung
  Immobilienportal
  Ortsrecht
  Info/Mängelmeldung
  Stadtplan
  Unterkünfte
  Kultur/Kirchen
  Geschichte
  Vereine/Verbände
  Stadtvertretung
  Ständige Ausschüsse
  Weitere Ausschüsse
  Marktplatz
  Linkliste
  Impressum
 

So beantragen Sie einen Reisepass

Antrag:
Der Reisepassantrag wird vom Passamt (Zimmer 1 und 3) ausgefüllt.
Das persönliche Erscheinen des Antragstellers ist zur Überprüfung der Identität, der Unterschriftsleistung und der Abnahme der Fingerabdrücke zwingend notwendig.

Unterlagen:
Zur Antragstellung sind – sofern der bisherige Personalausweis / Reisepass nicht von der Stadt Wahlstedt ausgestellt war - in der Regel eine Geburtsurkunde, bei verheirateten Personen eine Familienbuchabschrift (Stammbuch/Heiratsurkunde), und der bisherige Personalausweis / Reisepass mitzubringen.

Es ist ein biometrisches Lichtbild (Maße 35 x 45 mm) erforderlich. Dieses muss aktuell aufgenommen und in Farbe sein.

Die Foto-Mustertafel ist auf der Internetseite der Bundesdruckerei unter www.bundesdruckerei.de abrufbar. Auch im Rathaus, Zimmer 1 und 3, können Sie die Foto-Mustertafel einsehen.

Bilder, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, müssen wir leider zurückweisen.

 

Gebühren:
Der Reisepass kostet ab dem 24. Lebensjahr 59 € , 37,50 € kostet er für die Jüngeren.

 

Gültigkeit:
Der Reisepass wird ab dem 24. Lebensjahr mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt. Wird der Antrag vor Vollendung des 24. Lebensjahres gestellt, beträgt die Gültigkeit 6 Jahre. Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich!

Wohnortänderung:
Änderungen des Wohnortes während der Gültigkeitsdauer werden vom Einwohnermeldeamt in den Pass eingetragen.

Namensänderungen:
Namensänderungen (z. B. durch Eheschließung) während der Gültigkeitsdauer führen zur Ungültigkeit des Passes. Der Pass ist unverzüglich neu zu beantragen. Eine Berichtigung ist nicht möglich.

Wartezeit:
Der Reisepass wird in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitungszeit dort beträgt 3 – 5 Wochen beim Reisepass.

Express Reisepass:
In besonderen Fällen kann ein Reisepass innerhalb von 3 Werktagen ausgestellt werden. Dieser Express Reisepass kostet 69,50 € unter dem 24. Lebensjahr, ab dem 24. Lebensjahr 91 € und hat die gleichen Gültigkeitsdauern wie oben angegeben.

Vorläufiger Reisepass:
In Notfällen kann ein vorläufiger Reisepass beantragt werden. Der vorläufige Pass kann nur in Verbindung mit dem "richtigen" Pass beantragt werden.
Der vorläufige Reisepass kostet 26 € und hat eine Gültigkeitsdauer von 1 Jahr.
Es ist jeweils ein zusätzliches Lichtbild erforderlich.
Vorläufige Pässe werden oftmals in einigen Ländern nicht anerkannt!!

 

Änderungen ab dem 01.11.2007:

 

-          Es ist nicht mehr möglich, Kinder in den e-Pass eintragen zu lassen.

-          Bei der Antragstellung werden Fingerabdrücke erfasst.

-          Im ePass werden sogenannte biometrische Daten in einem Chip gespeichert: das digitale Passfoto, die Unterschrift und die Fingerabdrücke.

-          Die Fingerabdrücke werden nach Aushändigung des Passes an den Passbewerber automatisch aus der Datenbank der ausstellenden Behörde wieder gelöscht.

-          Die momentan gültigen Pässe und Ausweise behalten weiterhin ihre Gültigkeit.