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Bebauungsplan Nr. 39 „Medizinisches Versorgungszentrum“ der Stadt Wahlstedt für das Gebiet südlich der Waldstraße, östlich der Bebauung an der Hans-Dall-Straße, nördlich der Bebauung Birkenweg 6d und Waldstraße 13 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB hier: Öffentliche Auslegung des Entwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der vom Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr in der Sitzung am 03.04.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 39 „Medizinisches Versorgungs-zentrum“ der Stadt Wahlstedt für das Gebiet südlich der Waldstraße, östlich der Bebauung an der Hans-Dall-Straße, nördlich der Bebauung Birkenweg 6d und Waldstraße 13 und die Begründung liegen vom
Montag, den 17.04.2023 bis einschließlich Freitag, den 19.05.2023
in der Stadtverwaltung Wahlstedt, Markt 3, Zimmer 36, von Montag bis Donnerstag, 9 – 12 Uhr, Montag und Dienstag 14 – 15.30 Uhr, sowie Donnerstag 14 – 18.00 Uhr öffentlich aus.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, einen Termin für die Einsichtnahme außerhalb der genann-ten Zeiten zu vereinbaren. Die Terminvereinbarung ist unter: (Tel. 04554 / 701-204 bzw. 04554/701-0 oder per E-Mail bauamt@wahlstedt.de) möglich.


Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszule-genden Unterlagen im Internet unter der Adresse „www.wahlstedt.de/bauleitplanung“  eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.


Von einer Umweltprüfung wird abgesehen, weil der Bebauungsplan nach § 13a BauGB der Innenentwicklung dient.


Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an bauamt@wahlstedt.de  gesendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellung-nahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.


Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abge-ben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen ent-nehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.


Stadt Wahlstedt
- Der Bürgermeister –


gez. Matthias-Christian Bonse
(L.S.)


Wahlstedt, 04.04.2023

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