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Digitales Lichtbild für Ausweisdokumente ab dem 01.05.2025

    Ab dem 01.05.2025 muss zur Beantragung eines Ausweisdokuments das Lichtbild in digitaler Form vorgelegt werden. Ein Foto im ausgedruckten Format kann ab dem 01.05.2025 nicht mehr angenommen werden.

    Zum 01.05.2025 tritt das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 03.12.2020 dahingehend in Kraft, dass ab diesem Zeitpunkt nur noch digitale Lichtbilder für die Beantragung von deutschen ID-Dokumenten genutzt werden können.
    Somit können ausgedruckte Fotoformate nicht mehr berücksichtigt werden. Bei Fotografien von externen Dienstleistern wird Ihnen ein QR-Code ausgehändigt. Dieser wird im Einwohnermeldeamt gescannt und somit das Foto aus der Cloud zur Beantragung eines Ausweisdokuments zur Verfügung gestellt.
    Dieser Vorgang ist mit 6,-€ gebührenpflichtig und zusammen mit der Gebühr für das jeweilige Ausweisdokument direkt bei Beantragung zu entrichten.

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