Osterfeuer – Brauchtumsfeuer
Die Stadt Wahlstedt weist darauf hin, dass Feuer zur Osterzeit nur dann ausnahmsweise als Osterfeuer erlaubt sind, wenn sie eindeutig der Brauchtumspflege dienen. Nach der Pflanzenabfallverordnung sind dagegen grundsätzlich alle Feuer verboten, mit denen Altholz und alle anderen pflanzlichen Abfälle wie z.B. Grünschnitt oder Äste verbrannt bzw. entsorgt werden, auch wenn sie zur Osterzeit stattfinden. Wer hierfür verantwortlich ist, handelt ordnungswidrig und muss mit einem Bußgeld rechnen.
Bei einem Osterfeuer darf ausschließlich unbehandeltes Holz und trockenes Feuerholz sowie trockene Zweige und Äste verbrannt werden.
Generell verbotene Brennmaterialien sind:
Behandeltes Holz, Kunststoffe, Farbreste, Altöle, Lösungsmittel, Gummireifen oder auch Dachpappen. Diese Brennmaterialien setzen bei der Verbrennung hochgiftige und gesundheitsschädliche Gase frei! Auch das Anzünden mit Benzin birgt nicht nur Gefahren, sondern ist auch für die Umwelt schädlich, da Teile des Anzünders in den Boden gelangen können und somit die Gefahr einer Verseuchung des Grundwassers besteht.
Im Zeitraum 01.03.-30.09. dürfen Knicks, Bäume, Hecken und Büsche nicht geschnitten werden, um die Natur zu schonen (Bundesnaturschutzgesetz).
Sorgen Sie für ausreichend Brandschutz! Der Abstand zu Gebäuden sollte mindestens 100m betragen, zu Reetgedeckten Häusern 200m und mehr. Ebenfalls muss ein ausreichender Abstand (200-300m) zu verkehrsreichen Straßen und Bahnlinien aufgrund möglicher Rauchentwicklung eingehalten werden.
Grundsätzlich sind in Schleswig-Holstein Osterfeuer verboten:
- innerhalb von Naturschutzgebieten
- in ausgewiesenen Landschaftsschutzgebieten
- in der Nähe von Reetdachhäusern
- im Wald
- im Moor
- auf Heideflächen
Untergrund: Entzünden Sie Osterfeuer am besten auf einem sandigen oder versiegelten Boden. Die Bodendecke auf Wiesen, Hängen und an Böschungen darf nicht abgebrannt werden! Ist dieses nicht möglich, sollte im Vorwege der Boden ausreichend gewässert werden.
Weiter haben Sie Folgendes zu berücksichtigen:
Es versteht sich von selbst, dass Sie bei anhaltender Trockenheit, starkem Wind oder bei austauscharmer Witterung kein Feuer entzünden dürfen.
Sie müssen Löschmittel bereithalten (z. B. Wasser, Sand, Feuerlöscher) und die Feuerstelle muss einen ausreichenden Abstand zu Gebäuden und zu brennbaren Materialien haben.
Das Brennmaterial dürfen Sie erst am Tage des Verbrennens aufschichten. Anderenfalls müssen Sie es vor dem Abbrennen umsetzen, um (Klein-) Tiere zu schützen.
Zum Anzünden können Sie geringe Mengen Papier oder Pappe oder alternativ getrocknetes Stroh verwenden, verboten sind brandbeschleunigende Stoffe oder Flüssigkeiten wie beispielsweise Benzin.
Das Feuer müssen Sie fortwährend beaufsichtigen, bis die Glut erloschen ist.
Eine Feuerstelle ist kein Spielplatz! Wenn Kinder anwesend sind, dann behalten Sie sie im Auge!
Sie müssen das Feuer unverzüglich löschen, wenn sich starker Rauch entwickelt oder wenn Funken fliegen.
Sie müssen die erkalteten Verbrennungsreste nach dem vollständigen Erkalten ordnungsgemäß entsorgen.
Sie dürfen nur trockene, naturbelassene Hölzer verbrennen.
Sie dürfen nicht Ihren Grasschnitt, Ihr Laub und auch nicht den frischen Baum- und Strauchschnitt verbrennen (Qualm!).
Die Anmeldung erfolgt bei den örtlichen Behörden und nicht bei der Feuerwehr.