Förderpreis Kunst und Kultur 2025
Alle zwei Jahre lobt der Kreis Segeberg den Kunst- und Kulturpreis sowie den Förderpreis Kunst und Kultur aus.
Beide Preise sind mit je 3.000 Euro dotiert.
In diesem Jahr dreht sich erstmals alles um die Kategorie Tanz. "Bei der Preisverleihung wird somit das künstlerische Schaffen von Tänzer*innen, Choreograf*innen, Ensembles oder Gruppen im Mittelpunkt stehen, die die Bedeutung des Tanzes mit ihren künstlerischen Leistungen im Kreis und über dessen Grenzen hinaus vermitteln", sagt Kreis-Kulturplanerin Dr. Christine Künzel.
Die Tanz-Szene habe sich in den vergangenen Jahren zu einer starken Sparte der darstellenden Künste entwickelt. Auch im Kreis Segeberg leben und arbeiten zahlreiche Tänzer*innen und Choreograf*innen. Einige junge Talente von ihnen präsentierten sich bereits als "Featured Artists" im Rahmen der SE-Kulturtage.
"Wir bitten die Einwohner*innen des Kreises Segeberg, Tanzschaffende sowie Verbände und Institutionen des Tanzes, Vorschläge für den Kunst- und Kulturpreis und den Förderpreis Kunst und Kultur in der Kategorie Tanz bis zum 31. Mai 2025 bei der Kreisverwaltung einzureichen", sagt Künzel. Selbstbewerbungen sind nicht möglich.
Vorgeschlagen werden können Einzelpersonen oder Gruppen. Die Künstler*innen müssen im Kreis Segeberg wohnen oder durch Geburt, Leben oder Wirken mit dem Kreis verbunden sein. Junge Menschen, die nicht älter als 27 Jahre alt sind, können für den Förderpreis vorgeschlagen werden.
Über die Preisvergabe entscheidet eine unabhängige Jury, der drei Fachrichter*innen aus dem Bereich Tanz angehören sowie sechs Sachrichter*innen, die von den im Kreistag vertretenen Fraktionen benannt werden.
Der Bewerbungsbogen kann auf der Kreis-Homepage heruntergeladen werden und ist mit den vollständigen Unterlagen einzureichen beim:
Kreis Segeberg
FD 51.10
Hamburger Straße 30
23795 Bad Segeberg
Einsendeschluss ist Samstag, 31. Mai 2025.
Bürgerrolle des Kreises Segeberg 2025
Mitteilung des Kreises Segeberg:
Seit dem Jahr 2004 werden Bürgerinnen und Bürger, die sich in besonderer Weise im Kreis Segeberg ehrenamtlich verdient gemacht haben, in die Bürgerrolle des Kreises Segeberg
aufgenommen.
Damit werden vorrangig Personen geehrt, deren ehrenamtliches Engagement über die eigene Gemeinde hinausgeht und damit einen überörtlichen oder sogar kreisweiten
Bezug hat. Ausgezeichnet werden Menschen, die sich langjährig und vielfältig oder herausragend im Ehrenamt für die Gemeinschaft eingesetzt haben und die von
staatlicher Seite noch keine Auszeichnung (z.B. Bundesverdienstorden, Landesehrennadel, Freiherr-vom-Stein-Verdienstnadel) erhalten haben. Dagegen schließen
verbandsinterne Ehrungen oder gemeindliche Auszeichnungen die Aufnahme in die Bürgerrolle nicht aus.
In diesem Jahr ist vorgesehen, die Aufnahme in die Bürgerrolle im Rahmen der Kreistagssitzung am 10.07.2025 vorzunehmen. Über die Aufnahme befindet in
nichtöffentlicher Sitzung eine Auswahlkommission, die sich aus Repräsentanten der Fraktionen und den im letzten Jahr ausgezeichneten Personen zusammensetzt.
Für die Aufnahme in die Bürgerrolle erbeten werden Personenvorschläge, die die eingangs genannten Voraussetzungen erfüllen.
Der Vorschlag sollte den Namen und die Anschrift – wenn möglich auch Geburtsjahr/-datum und Geburtsort – der betreffenden Bürger*in sowie eine Begründung
mit Darstellung des besonderen ehrenamtlichen Engagements enthalten. Sofern weitere Angaben über den Zeitraum der von der/dem Vorgeschlagenen ausgeübten
ehrenamtlichen Tätigkeiten und über eventuelle andere Ehrungen vorliegen, wird gebeten, diese ebenfalls mitzuteilen.
Bitte reichen Sie Ihren Vorschlag bis zum 31.05.2025 im Kreistagsbüro (Hamburger Straße 30 – 23795 Bad Segeberg; z. Hd. Frau Krüger oder Frau Grunow,
kreistagsbuero@segeberg.de) ein. Eine Einreichung per E-Mail ist auskömmlich.