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Einwohnermeldeamt

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
zur Erfüllung der verschiedensten Aufgaben braucht der Staat Melderegister. Auch Sie sind mit Ihren Meldedaten dort erfasst. Das Landesmeldegesetz regelt im einzelnen, wozu diese Daten genutzt werden dürfen.

Das Gesetz enthält auch Bestimmungen zum Schutz Ihrer Meldedaten und gibt Ihnen die Möglichkeit, der Übermittlung Ihrer Daten in einigen Fällen zu widersprechen. Für die moderne, serviceorientierte Verwaltung ist Kundenfreundlichkeit ein wichtiger Grundsatz.

Jede Bürgerin und jeder Bürger kann Auskunft darüber verlangen, welche Informationen das Meldeamt über sie oder ihn gespeichert hat. Ein formloses Schreiben genügt. Um Ihnen die Wahrnehmung Ihrer Rechte zu erleichtern, finden Sie im Anhang einen Vordruck.

Also: Wenn Sie mit der Weitergabe Ihrer Daten in den genannten Fällen nicht einverstanden sind oder Auskunft über die gespeicherten Daten haben wollen: Dieses Formular genügt!

Wichtig!

Wer gegenüber der Meldebehörde glaubhaft macht, dass eine Melderegisterauskunft an Private zu einer Gefahr für Leben, Gesundheit, Freiheit oder für vergleichbare Belange führen kann (z.B. wenn ein Zeuge im Strafverfahren bedroht wird), kann eine Auskunftssperre im Melderegister bewirken.
Hierzu genügt aber keine Postkarte.
Der Antrag muss ausführlich begründet, die behaupteten Umstände müssen schlüssig dargelegt werden. Am besten wenden Sie sich mit einem solchen Anliegen persönlich an Ihre Meldebehörde.

  • Einwohnermeldeamt

elektronische Wohnsitzanmeldung

Wir testen die eWA...und brauchen Sie dafür!

Was genau ist die eWA?

Wie läuft das Testverfahren ab?

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.