Einwohnermeldeamt
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
zur Erfüllung der verschiedensten Aufgaben braucht der Staat Melderegister. Auch Sie sind mit Ihren Meldedaten dort erfasst. Das Landesmeldegesetz regelt im einzelnen, wozu diese Daten genutzt werden dürfen.
Das Gesetz enthält auch Bestimmungen zum Schutz Ihrer Meldedaten und gibt Ihnen die Möglichkeit, der Übermittlung Ihrer Daten in einigen Fällen zu widersprechen. Für die moderne, serviceorientierte Verwaltung ist Kundenfreundlichkeit ein wichtiger Grundsatz.
Jede Bürgerin und jeder Bürger kann Auskunft darüber verlangen, welche Informationen das Meldeamt über sie oder ihn gespeichert hat. Ein formloses Schreiben genügt. Um Ihnen die Wahrnehmung Ihrer Rechte zu erleichtern, finden Sie im Anhang einen Vordruck.
Also: Wenn Sie mit der Weitergabe Ihrer Daten in den genannten Fällen nicht einverstanden sind oder Auskunft über die gespeicherten Daten haben wollen: Dieses Formular genügt!
Wichtig!
Wer gegenüber der Meldebehörde glaubhaft macht, dass eine Melderegisterauskunft an Private zu einer Gefahr für Leben, Gesundheit, Freiheit oder für vergleichbare Belange führen kann (z.B. wenn ein Zeuge im Strafverfahren bedroht wird), kann eine Auskunftssperre im Melderegister bewirken.
Hierzu genügt aber keine Postkarte.
Der Antrag muss ausführlich begründet, die behaupteten Umstände müssen schlüssig dargelegt werden. Am besten wenden Sie sich mit einem solchen Anliegen persönlich an Ihre Meldebehörde.