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Schiedsmänner der Stadt Wahlstedt

Wir, die Schiedspersonen, sind gewählte, ehrenamtlich tätige und geschulte Bürger aus Ihrer Nachbarschaft. In unserem Land sind über 500 Schiedsfrauen und Schiedsmänner in den Schiedsämtern für Sie tätig.

Wir sind als vorgerichtliche Schlichtungsorganisation fern jeder Interessen und arbeiten damit für die Parteien völlig neutral. Wir arbeiten sehr kostengünstig und unterliegen zudem einer ständigen Aufsicht und Qualitätskontrolle durch die Direktoren/Direktorinnen der zuständigen Amtsgerichte.

In Wahlstedt sind Ihre Ansprechpartner:

  • Seifert, Christian – Schiedsmann
  • Franke, Manfred - stellvertretender Schiedsmann

Über uns

  • Was bieten wir?
  • Wir sind nicht unbezahlbar!
  • Unsere Erfolgsliste!

Zuständigkeiten

Die Stadt richtet das Schiedsamt ein, im dem die Schiedsfrauen und Schiedsmänner ihre Aufgaben ehrenamtlich wahrnehmen. Eine Schiedsperson wird durch die Stadtvertretung gewählt und wird nach der Wahl durch den Direktor des zuständigen Amtsgerichts vereidigt. Die Schiedsperson ist siegelführend und untersteht der Fachaufsicht des zuständigen Amtsgerichts.

Die Erhebung einer Klage ist erst zulässig, nachdem von einer Gütestelle (z.B. vor einem Schiedsmann) versucht worden ist, die Streitigkeit einvernehmlich beizulegen in

  • 1. Streitigkeiten über Ansprüche nach Abschnitt 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.
  • 2. a) Streitigkeiten im zivilrechtlichen Sinne über Ansprüche wegen Führung unwägbarer Stoffe (z.B. Gase, Gerüche, Rauch, Geräusch) auf andere Grundstücke.
  • 2. b) Überwuchs, Hinüberfall, Beeinträchtigung von Nachbarrechten, Verletzung der persönlichen Ehre.
  • 3. Streitigkeiten im strafrechtlichen Sinne, z.B. Hausfriedensbruch, einfache Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung.

Die Streitigkeiten können durch einen rechtsverbindlichen und vollstreckbaren Vergleich beendet werden, der 30 Jahre Gültigkeit hat.

Wir sind kostengünstig + schnell + unbürokratisch.

Erst zum Schlichter statt zum Richter.