Stellenausschreibungen
Die Stadt Wahlstedt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Hausmeister/-in (m/w/d)

Die Stadt Wahlstedt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine/n Hausmeister/-in (m/w/d)
für den Bereich der Helen-Keller-Schule. Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt zurzeit 39,00 Stunden. Die Entgeltzahlung erfolgt nach der EG 5 TVöD.
Ihr Aufgabenbereich umfasst insbesondere:
- Bereitstellung des Schulgebäudes, aller Schulanlagen und der Einrichtung für deren Nutzung
- Bedienung und Kontrolle technischer Anlagen
- Mitarbeit bei der hausmeisterlichen Betreuung der Gebäude und der dazugehörigen Einrichtungen
- Pflege der Außenanlagen
- Durchführung von kleineren Reparaturen und Überwachung der eingesetzten Fremdfirmen
- Schließdienste
- Sicherstellung von Sauberkeit und Ordnung
- Wahrnehmung der Funktion als Sicherheitsbeauftragte/r
- Gewährleistung der Verkehrssicherheit innerhalb des Verantwortungsbereiches
- Übernahme sonstiger Hausmeistertätigkeiten
Wir erwarten von Ihnen:
- Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung im handwerklichen Bereich
- Engagement, Zuverlässigkeit und Flexibilität
- Gute kommunikative Eigenschaften
- Selbstständiges, kostenorientiertes und verantwortungsvolles Arbeiten
- Kontaktfreudigkeit, Belastbarkeit und Teamfähigkeit
- Durchsetzungsfähigkeit
- Teilnahme an Rufbereitschaften und Vertretung der Hausmeisterkollegen der anderen städtischen Liegenschaften
- Bereitschaft bei Bedarf Dienst in den Abendstunden und am Wochenende abzuleisten
- Führerschein Klasse B
Richten Sie Ihre Bewerbung bitte bis zum 08.07.2022 an die Stadt Wahlstedt, Personalamt, Markt 3, 23812 Wahlstedt oder per E-Mail an Bewerbung@wahlstedt.de. Als Anhang zu Ihrer E-Mail verwenden Sie dabei bitte nur Dateien im PDF-Format. Bei Fragen zur Stelle wenden Sie sich bitte an Herrn Sailer unter der Telefonnummer 04554/701-200.
Mit der Zusendung der Bewerbung erklären sich die Bewerber/-innen damit einverstanden, dass ihre Daten für das Auswahlverfahren gespeichert und verarbeitet werden. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten gelöscht bzw. vernichtet.
Die Vorgaben des Gesetzes zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter Menschen in Arbeit, Beruf und Gesellschaft nach dem Schwerbehindertengesetz bzw. dem SGB IX, des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst werden berücksichtigt.
Wahlstedt, den 15.06.2022 gez. Matthias-Ch. Bonse
-Bürgermeister-