Stellenausschreibungen
Die Stadt Wahlstedt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Hausmeister/-in (m/w/d) für den Bereich der Sporthalle / Sportanlagen

Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt zurzeit 39,00 Stunden. Die Entgeltzahlung erfolgt nach dem TVöD. Die Arbeitszeit ist im Schichtbetrieb abzuleisten. Bedingt durch den Schichtbetrieb fällt auch Dienst in den Abendstunden und am Wochenende an. Zusätzlich sind auch Rufbereitschaften abzuleisten.
Ihr Aufgabenbereich umfasst insbesondere:
- Bereitstellung der Sporthalle und Sportanlagen für deren Nutzung
- Bedienung und Kontrolle technischer Anlagen
- Pflege der Außenanlagen
- Durchführung von kleineren Reparaturen und Überwachung der eingesetzten Fremdfirmen
- Schließdienste
- Sicherstellung von Sauberkeit und Ordnung
- Wahrnehmung der Funktion als Sicherheitsbeauftragte/r
- Gewährleistung der Verkehrssicherheit innerhalb des Verantwortungsbereiches
- Übernahme sonstiger Hausmeistertätigkeiten
Wir erwarten von Ihnen:
- Abgeschlossene Ausbildung im handwerklichen Bereich
- Engagement, Zuverlässigkeit und gute kommunikative Eigenschaften
- Selbstständiges, kostenorientiertes und verantwortungsvolles Arbeiten
- Durchsetzungsfähigkeit, Belastbarkeit, Flexibilität und Teamfähigkeit
- Durchsetzungsfähigkeit
- Führerschein Klasse B
Richten Sie Ihre Bewerbung bitte bis zum 08.10.2023 an die Stadt Wahlstedt, Personalamt, Markt 3, 23812 Wahlstedt oder per E-Mail an Bewerbung@wahlstedt.de. Als Anhang zu Ihrer E-Mail verwenden Sie dabei bitte nur Dateien im PDF-Format. Bei Fragen zur Stelle wenden Sie sich bitte an Herrn Sailer unter der Telefonnummer 04554/701-200.
Mit der Zusendung der Bewerbung erklären sich die Bewerber/-innen damit einverstanden, dass ihre Daten für das Auswahlverfahren gespeichert und verarbeitet werden. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten gelöscht bzw. vernichtet.
Die Vorgaben des Gesetzes zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter Menschen in Arbeit, Beruf und Gesellschaft nach dem Schwerbehindertengesetz bzw. dem SGB IX, des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst werden berücksichtigt.
Wahlstedt, den 19.09.2023 gez. Matthias-Ch. Bonse
-Bürgermeister-
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