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Lärmaktionsplan zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie (RL 2002/49/EG); Auslegung des Entwurfs des Lärmaktionsplanes

Mit der Verabschiedung der Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm hat die Europäische Union neue Akzente im Lärmschutz gesetzt. Diese Richtlinie verfolgt das langfristige Ziel, schädlichen Umgebungs­­lärm zu vermeiden, ihm vorzubeugen oder ihn zu verringern. Mit der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes durch das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005 (BGBl. I S. 1794 - § 47 a-f BImSchG) und der Verordnung über die Lärmkartierung vom 06. März 2006 (BGBl. I S. 516 - 34. BImSchV) erfolgte die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht. Mehr dazu erfahren Sie auf dem Themenportal des Landesministeriums.

Die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie beinhaltet sowohl die Durchführung der Lärmkartierung als auch die Aufstellung eines Aktionsplans.

Die Lärmkarten können seit Dezember 2022 über das „Geoportal Umgebungslärm“  des Landes Schleswig-Holstein eingesehen werden.  

 

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