Amtliche Bekanntmachung
Die Stadtvertretung der Stadt Wahlstedt hat am 26.10.2020 die 2. Änderungssatzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeits-geräten (Spielgerätesteuersatzung) in der Stadt Wahlstedt beschlossen.