Wärmepreisbremse
Finanzielle Entlastung in der Energiekrise
Ab 2023 übernimmt die Bundesrepublik Deutschland einen Teil der Wärmekosten für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, Kommunen und andere Institutionen.
Das entsprechende Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz
(EWPBG) ist am 24. Dezember 2022 veröffentlicht worden
und trat am 1. Januar 2023 in Kraft.