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Wärmepreisbremse

Finanzielle Entlastung in der Energiekrise

Ab 2023 übernimmt die Bundesrepublik Deutschland einen Teil der Wärmekosten für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, Kommunen und andere Institutionen. 
Das entsprechende Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz 
(EWPBG) ist am 24. Dezember 2022 veröffentlicht worden 
und trat am 1. Januar 2023 in Kraft.

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