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Osterfeuer – Brauchtumsfeuer

    Die Stadt Wahlstedt weist darauf hin, dass Feuer zur Osterzeit nur dann ausnahmsweise als Osterfeuer erlaubt sind, wenn sie eindeutig der Brauchtumspflege dienen. Nach der Pflanzenabfallverordnung sind dagegen grundsätzlich alle Feuer verboten, mit denen Altholz und alle anderen pflanzlichen Abfälle wie z.B. Grünschnitt oder Äste verbrannt bzw. entsorgt werden, auch wenn sie zur Osterzeit stattfinden. Wer hierfür verantwortlich ist, handelt ordnungswidrig und muss mit einem Bußgeld rechnen.

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