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Schienenlärm - Städteverband Schleswig-Holstein informiert

    Das Landesamt für Umwelt Landes Schleswig-Holstein hat der Geschäftsstelle nachstehende Informationen des Eisenbahn-Bundesamtes übersandt

    „Das Eisenbahn-Bundesamt überarbeitet seinen Lärmaktionsplan nach Umgebungslärm-richtlinie in der vierten Runde. Auf der Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de  informiert das Eisenbahn-Bundesamt ausführlich über seine Lärmkartierung und Lärmak-tionsplanung und zeigt, wie sich Bürgerinnen und Bürger an der Überarbeitung beteiligen können. Darüber hinaus finden Bürgerinnen und Bürger ab sofort Informationen über Maßnahmen zur Lärmminderung, über laute Güterwagen oder Förderprogramme zum Schallschutz.
    Alle Menschen, die sich durch Schienenverkehrslärm gestört fühlen, können ab dem 13. März 2023 an der Überarbeitung der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken und sich zu ihren Lärmproblemen äußern. Vorab veröffentlichte das Eisenbahn-Bundesamt am 30. Juni 2022 die neuberechneten Lärmkarten der vierten Runde nach Umgebungslärmrichtlinie.
    Um möglichst viele Menschen zu erreichen, bitten wir Sie, die Informationen zu unserer Informationsseite und zum Beteiligungsverfahren innerhalb Ihres Netzwerkes weiterzulei-ten. Darüber hinaus freuen wir uns, wenn Sie einen Link zu unserer Informationsseite auf Ihrer Internetseite einstellen. Wir haben dort in einem Medienbereich Flyer und eine Broschüre zur freien Verwendung für Sie bereitgestellt. Sie erreichen den Medienbereich über: www.laermaktionsplanung-schiene.de/medienbereich. Auf Anfrage senden wir Ihnen gerne auch Informationsmaterial postalisch zu. Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung.

    Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung:
    Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Phase vom 13. März bis zum 24. April 2023 können die Teilnehmenden über eine interaktive Kartenanwendung einen Ort angeben, an dem sie sich durch Schienen-verkehrslärm gestört fühlen. Zu jedem benannten Ort können die Teilnehmenden dann verschiedene Aussagen zur Lärmsituation treffen. Die zweite Beteiligungsphase findet Ende des Jahres 2023 statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürge-rinnen und Bürger den Entwurf des Lärmaktionsplanes bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.

    Newsletter und Kontakt:
    Auf unserer neuen Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de  können Sie sich auch für unseren Newsletter anmelden, mit dem das EBA unter anderem über die Starttermine der Beteiligungsphasen informiert.


    Fragen können Sie an das Eisenbahn-Bundesamt an folgende E-Mail-Adresse senden: umgebungslaerm@eba.bund.de oder postalisch mit dem Stichwort „Umgebungslärm“ an die Zentrale des Eisenbahn-Bundesamtes, Heinemannstraße 6, in 53175 Bonn richten.“
    Die Lärmkarten des EBA finden Sie unter https://geoportal.eisenbahn-bundesamt.de/ 

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